Abkochanordnung für Ruderting
+++ Wichtige Mitteilung – Abkochgebot fürs Trinkwasser !!! +++
Bei Untersuchungen des Trinkwassers in Ruderting wurde eine Abweichung bei den mikrobiologischen Sollwerten festgestellt.
Das Gesundheitsamt Passau hat deshalb eine Abkochanordnung erlassen!
Grund dafür ist eine festgestellte bakterielle Verunreinigung (coliforme Keime). Das Trinkwasser muss deshalb laut Gesundheitsamt in Abstimmung mit der Gemeinde Ruderting in Ruderting, mit Ausnahme der Ortschaften Sittenberg und Trasham, vor der Verwendung für Trinkwasserzwecke, wie z. B. Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden, etc. abgekocht werden (einmalig sprudelnd Aufkochen lassen und Abkühlzeit 10 Minuten abwarten):
Die Anordnung gilt ab sofort bis auf Weiteres.
Die Gemeinde und das Gesundheitsamt Passau informieren unverzüglich, sobald die Anordnung aufgehoben werden kann.
Bitte befolgen Sie zusammengefasst unbedingt die nachstehenden Anweisungen des Gesundheitsamts:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über min. 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Salatabwasch, Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
In dringenden Fällen stehen bei Fragen zur Verfügung:
Erster Bürgermeister Rudolf Müller, Handy: 01 51 / 14 12 24 01
(von Freitag, 09.08.2024 bis Sonntag, 18.08.2024)
Rathaus Ruderting, Tel. 0 85 09 / 90 05 - 0
(bis Donnerstag, 08.08.2024 und ab Montag 19.08.2024)
Bild zur Meldung: Abkochanordnung für Ruderting